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Gremien und Ansprechpartner

Gleich­stellungs­beauftragte

Neben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der TU Dortmund verfügt jede Fakultät über fachbezogene Gleich­stellungs­beauftragte und Mitglieder.

Nach §23 Hochschulgesetz NRW hat die Gleich­stellungs­beauftragte die Be­lan­ge der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hoch­schu­le sind, wahrzunehmen. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Be­ru­fungs­kom­mis­sio­nen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu in­for­mie­ren.

Nach § 17 Landesgleichstellungsgesetz un­ter­stützt die Gleich­stellungs­beauftragte die Dienststelle und wirkt bei der Ausführung aller Vorschriften und Maß­nahmen mit, die Aus­wir­kungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben kön­nen,  ins­be­son­de­re für soziale, organisatorische und personelle Maß­nahmen, ein­schließ­lich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vor­stel­lungs­ge­spräche. Die Gleich­stellungs­beauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen.

Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufstellung und Än­de­rung des Frauenförderplans sowie die Erstellung des Berichts über die Um­set­zung des Frauenförderplans sowie die Be­ra­tung und Unter­stüt­zung der Be­schäf­tig­ten in Fragen der Gleichstellung.

Nach §20 Landesgleichstellungsgesetz kön­nen die Be­schäf­tig­ten sich un­mit­tel­bar an die für sie zuständige Gleich­stellungs­beauftragte, da­rü­ber hinaus an die Gleichstellungsbeauftragten der übergeordneten Dienststellen oder an die für Gleichstellungsfragen zuständige oberste Landesbehörde wenden.

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vertreterinnen und Vertreter)